Hauptuntersuchung

414-Garage - Die kostengünstige Alternative zur Vertragswerkstatt

hauptuntersuchung plaketteHU-Plakette, Datum der nächsten Hauptuntersuchung: November 2021 Alle 24 Monate bzw. bei Neufahrzeugen erst nach 36 Monaten muss ein in Deutschland angemeldetes Fahrzeug auf Grund gesetzlicher Regelungen zur Hauptuntersuchung (HU), umgangssprachlich auch 'TÜV' genannt. Unter diese Regelung fallen (fast) alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse und mit maximal 8 Fahrgastplätzen wie zum Beispiel Motorräder, Quads, Trikes, Personenkraftwagen, Wohnmobile und Anhänger.
Ausgenommen von der HU sind Fahrzeuge der Führerscheinklasse AM (bis 50 km/h bzw. 45 ccm, Leichtkraftfahrzeuge bis 350 kg Leermasse) und Verkehrsmittel für die ein Versicherungskennzeichen ausreicht.
Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen ändert sich das Untersuchungsintervall in der Regel auf 12 Monate. Die Untersuchung kann bei verschiedenen zertifizierten Stellen wie z.B. TÜV, Dekra, GTÜ, markengebundenen oder freien Werkstätten und vielen weiteren vorgenommen werden.

Abgasuntersuchung

Bei Fahrzeugen mit Otto- oder Dieselmotor gehört zur Hauptuntersuchung auch die Abgasuntersuchung (AU) zu den Prüfungsinhalten.

Vorbereitung (PKW)

Um eine potentielle Nachuntersuchung zu vermeiden, können einige Elemente der Hauptuntersuchung auch vorab ohne Hebebühne und Spezialwerkzeug überprüft werden. Sollte Ihnen ein Defekt auffallen, lassen Sie ihn noch vor der Prüfung beseitigen.

  • Ausrüstung
  • Erste-Hilfe-AusrüstungHaltbarkeitsdatum beachten und ggf. austauschen
    Warndreieckvorhanden
    WarnwestenMenge entsprechend der Anzahl der Sitzplätze
    Sicherheitsgurteam Fahrersitz unbeschädigt und funktionierend
  • Scheiben & Spiegel
  • Innen-/Außenspiegelunbeschädigt und sicher befestigt
    Frontscheibekeine Risse, im Sichtfeld des Fahrers über dem Lenkrad unbeschädigt
    Scheibenwaschanlagefunktionierend, ggf. Flüßigkeit nachfüllen
    Scheibenwischerfunktionstüchtig
  • Beleuchtung
  • Standlichtfunktionstüchtig
    Abblendlichtfunktionstüchtig
    Fernlichtfunktionstüchtig
    Blinkerfunktionstüchtig
    Warnblinkanlagefunktionstüchtig
    Rückfahrscheinwerferfunktionstüchtig
    Kennzeichenbeleuchtungfunktionstüchtig
    Schlussleuchtenfunktionstüchtig
    Bremslichtfunktionstüchtig
    Nebelschlussleuchtefunktionstüchtig
    Kontrollleuchtenfunktionstüchtig, keine Fehleranzeige
    Höhenverstellung Abblendlichtfunktionstüchtig
    Beleuchtungsgehäuseunbeschädigt, kein Kondenswasser, nicht "blind"
  • Bremsen
  • BremsflüssigkeitStand ausreichend
    Handbremsefunktionstüchtig und leicht bedienbar
    Bremspedalrutschsicher bedienbar
  • Räder & Reifen
  • Reifenkeine Beschädigungen, Schnitte, Beulen
    Reifen Profiltiefemindestens 1,6 mm
    Reifen- & Felgengrößenübereinstimmend mit Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil I
Falls Sie Ihr Motorrad auf die Hauptuntersuchung vorbereiten (lassen) wollen, finden Sie nähere Informationen auf den Seiten zum Motorradservice.

Dokumentation

hauptuntersuchung Zulassungsbescheinigung Teil 1 Vorderseite Folgende Dokumente sollten bei der Hauptuntersuchung bzw. Nachuntersuchung verfügbar sein:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (wenn Kfz zugelassen), sonst Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), Abnahmebescheinigungen usw. bei technischen Änderungen und falls noch nicht in der Zulassungsbescheinigung vermerkt
  • Nachweis über letzte Abgasuntersuchung
  • Nachweis über letzte Gasanlagenprüfung (falls vorhanden)
Wenn Ihr Fahrzeug die Prüfung ohne oder mit nur geringen Mängeln (Prüfungsergebnis: OM oder GM) bestanden hat, wird auf dem hinteren Kennzeichen die alte Plakette entfernt und eine neue Plakette - Anzeige der nächsten Hauptuntersuchung: Jahr in der Mitte und Monat oben - angebracht. Zusätzlich wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I das Datum der nächsten Hauptuntersuchung dokumentiert und der Prüfbericht ausgehändigt. Den Prüfbericht sollten Sie immer im Fahrzeug mitführen.
Bei größeren Mängeln (Ergebnis: EM oder VM) wird keine neue Plakette erteilt, bei Verkehrsuntauglichkeit (Ergebnis: VU) wird die alte Plakette sogar entfernt und die Zulassungsbehörde über die Betriebsuntersagung informiert. Sie erhalten keine neue Plakette, sondern nur den Prüfbericht mit einer Auflistung der vorhandenen Mängel und sollten, falls Sie das Fahrzeug weiter betreiben möchten, innerhalb eines Monats die Werkstatt Ihres Vertrauens und anschließend erneut die Prüfstelle aufsuchen.

Untersuchungsergebnisse

Nach der Prüfung bekommen Sie den Prüfbericht ausgehändigt, der den Zustand Ihre Fahrzeugs und die eventuellen Mängel aufführt. Die Mängel sind in verschiedene Kategorien eingeteilt, die das Endergebnis beeinflußen. Folgende Liste beschreibt die möglichen Ausgänge und die Konsequenzen:

Prüf­ergebnisalte Plaketteneue PlaketteWerk­statt­besuch not­wendigFrist nächste Vor­führung (Mona­te)Art der nächsten Vor­führung
OM
(Ohne Mängel)
entferntzugeteiltnein24*Haupt­unter­suchung
GM
(Geringe Mängel)
entferntzugeteiltviel­leicht24*Haupt­unter­suchung
EM
(Erhebliche Mängel)
verbleibtneinja1Nach­unter­suchung der Mängel
VM
(Gefährliche Mängel)
verbleibtneinja1Nach­unter­suchung der Mängel
VU
(Verkehrs­unsicher)
wird entferntneinja1Nach­unter­suchung der Mängel
* Intervall erhöht sich auf 36 Monate bei einem Neufahrzeug.

Nachuntersuchung

In der Nachuntersuchung werden nur die bemängelten Komponenten Ihres Fahrzeugs überprüft. Es findet keine erneute Überprüfung des kompletten Fahrzeugs statt.
Die Kosten für die Nachuntersuchung sind im Vergleich zur Hauptuntersuchung relativ gering (etwa 10-15%). Sollten Sie die einmonatige Frist der Nachuntersuchung verpassen, findet bei erneuter Vorführung statt der Nachuntersuchung eine erneute Hauptuntersuchung mit den entsprechenden Kosten statt. Im Falle einer Verkehrskontrolle ohne gültige Plakette müssen Sie eventuell noch zusätzlich mit Verwarn- oder Bußgeldern rechnen.

Fristverletzung

Bei einer Verkehrskontrolle werden bei überschrittener Hauptuntersuchung folgende Bußgelder verhängt:

Dauer der FristverletzungBußgeld
bis 2 Monatekeine
2 bis 4 Monate15 Euro
4 bis 8 Monate25 Euro
Länger als 8 Monate60 Euro
1 Punkt im Fahreignungsregister
Diese Strafen sind jetzt nicht besonders abschreckend und Ihr Fahrzeug ist sogar weiterhin versichert. Aber beachten Sie, dass im Falle eines Unfalls Ihre Versicherung den fehlenden Nachweis über die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs bestimmt nicht zu Ihren Gunsten auslegen wird.

Kosten HU (inkl. AU)

Art der UntersuchungKosten der Untersuchung
Hauptuntersuchung
innerhalb von 26 Monaten ab der letzten Hauptuntersuchung
120 Euro
Hauptuntersuchung (verspätet)
nach 26 Monaten ab der letzten Hauptuntersuchung
150 Euro
Nachuntersuchung
innerhalb eines Monats ab der letzten Hauptuntersuchung
15 Euro
Nachuntersuchung (verspätet)
später als ein Monat ab der letzten Hauptuntersuchung führt zur Durchführung einer erneuten Hauptuntersuchung
120 Euro