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HU-Plakette, Datum der nächsten Hauptuntersuchung: November 2021
Alle 24 Monate bzw. bei Neufahrzeugen erst nach 36 Monaten muss ein in Deutschland angemeldetes Fahrzeug auf Grund gesetzlicher Regelungen zur Hauptuntersuchung (HU), umgangssprachlich auch 'TÜV' genannt.
Unter diese Regelung fallen (fast) alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse und mit maximal 8 Fahrgastplätzen wie zum Beispiel Motorräder, Quads, Trikes, Personenkraftwagen, Wohnmobile und Anhänger.
Ausgenommen von der HU sind Fahrzeuge der Führerscheinklasse AM (bis 50 km/h bzw. 45 ccm, Leichtkraftfahrzeuge bis 350 kg Leermasse) und Verkehrsmittel für die ein Versicherungskennzeichen ausreicht.
Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen ändert sich das Untersuchungsintervall in der Regel auf 12 Monate.
Die Untersuchung kann bei verschiedenen zertifizierten Stellen wie z.B. TÜV, Dekra, GTÜ, markengebundenen oder freien Werkstätten und vielen weiteren vorgenommen werden.
Bei Fahrzeugen mit Otto- oder Dieselmotor gehört zur Hauptuntersuchung auch die Abgasuntersuchung (AU) zu den Prüfungsinhalten.
Um eine potentielle Nachuntersuchung zu vermeiden, können einige Elemente der Hauptuntersuchung auch vorab ohne Hebebühne und Spezialwerkzeug überprüft werden. Sollte Ihnen ein Defekt auffallen, lassen Sie ihn noch vor der Prüfung beseitigen.
Erste-Hilfe-Ausrüstung | Haltbarkeitsdatum beachten und ggf. austauschen |
Warndreieck | vorhanden |
Warnwesten | Menge entsprechend der Anzahl der Sitzplätze |
Sicherheitsgurte | am Fahrersitz unbeschädigt und funktionierend |
Innen-/Außenspiegel | unbeschädigt und sicher befestigt |
Frontscheibe | keine Risse, im Sichtfeld des Fahrers über dem Lenkrad unbeschädigt |
Scheibenwaschanlage | funktionierend, ggf. Flüßigkeit nachfüllen |
Scheibenwischer | funktionstüchtig |
Standlicht | funktionstüchtig |
Abblendlicht | funktionstüchtig |
Fernlicht | funktionstüchtig | Blinker | funktionstüchtig |
Warnblinkanlage | funktionstüchtig |
Rückfahrscheinwerfer | funktionstüchtig |
Kennzeichenbeleuchtung | funktionstüchtig |
Schlussleuchten | funktionstüchtig |
Bremslicht | funktionstüchtig |
Nebelschlussleuchte | funktionstüchtig |
Kontrollleuchten | funktionstüchtig, keine Fehleranzeige |
Höhenverstellung Abblendlicht | funktionstüchtig |
Beleuchtungsgehäuse | unbeschädigt, kein Kondenswasser, nicht "blind" |
Bremsflüssigkeit | Stand ausreichend |
Handbremse | funktionstüchtig und leicht bedienbar |
Bremspedal | rutschsicher bedienbar |
Reifen | keine Beschädigungen, Schnitte, Beulen |
Reifen Profiltiefe | mindestens 1,6 mm |
Reifen- & Felgengrößen | übereinstimmend mit Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil I |
Folgende Dokumente sollten bei der Hauptuntersuchung bzw. Nachuntersuchung verfügbar sein:
Nach der Prüfung bekommen Sie den Prüfbericht ausgehändigt, der den Zustand Ihre Fahrzeugs und die eventuellen Mängel aufführt. Die Mängel sind in verschiedene Kategorien eingeteilt, die das Endergebnis beeinflußen.
Folgende Liste beschreibt die möglichen Ausgänge und die Konsequenzen:
Prüfergebnis | alte Plakette | neue Plakette | Werkstattbesuch notwendig | Frist nächste Vorführung (Monate) | Art der nächsten Vorführung |
---|---|---|---|---|---|
OM (Ohne Mängel) | entfernt | zugeteilt | nein | 24* | Hauptuntersuchung |
GM (Geringe Mängel) | entfernt | zugeteilt | vielleicht | 24* | Hauptuntersuchung |
EM (Erhebliche Mängel) | verbleibt | nein | ja | 1 | Nachuntersuchung der Mängel |
VM (Gefährliche Mängel) | verbleibt | nein | ja | 1 | Nachuntersuchung der Mängel |
VU (Verkehrsunsicher) | wird entfernt | nein | ja | 1 | Nachuntersuchung der Mängel |
In der Nachuntersuchung werden nur die bemängelten Komponenten Ihres Fahrzeugs überprüft. Es findet keine erneute Überprüfung des kompletten Fahrzeugs statt.
Die Kosten für die Nachuntersuchung sind im Vergleich zur Hauptuntersuchung relativ gering (etwa 10-15%). Sollten Sie die einmonatige Frist der Nachuntersuchung verpassen, findet bei erneuter Vorführung statt der Nachuntersuchung eine
erneute Hauptuntersuchung mit den entsprechenden Kosten statt. Im Falle einer Verkehrskontrolle ohne gültige Plakette müssen Sie eventuell noch zusätzlich mit Verwarn- oder Bußgeldern rechnen.
Bei einer Verkehrskontrolle werden bei überschrittener Hauptuntersuchung folgende Bußgelder verhängt:
Dauer der Fristverletzung | Bußgeld |
---|---|
bis 2 Monate | keine |
2 bis 4 Monate | 15 Euro |
4 bis 8 Monate | 25 Euro |
Länger als 8 Monate | 60 Euro 1 Punkt im Fahreignungsregister |
Art der Untersuchung | Kosten der Untersuchung |
---|---|
Hauptuntersuchung innerhalb von 26 Monaten ab der letzten Hauptuntersuchung | 120 Euro |
Hauptuntersuchung (verspätet) nach 26 Monaten ab der letzten Hauptuntersuchung | 150 Euro |
Nachuntersuchung innerhalb eines Monats ab der letzten Hauptuntersuchung | 15 Euro |
Nachuntersuchung (verspätet) später als ein Monat ab der letzten Hauptuntersuchung führt zur Durchführung einer erneuten Hauptuntersuchung | 120 Euro |